Aufbau der vom Verein geförderten Zusatz­qualifikation

Die Ausbildung ist auf drei Semester ausgelegt. Die Vorlesungen bauen begrenzt aufeinander auf, so dass ein Einstieg in die Zusatzqualifikation zu Beginn jedes Semesters möglich ist.

Die Zusatzqualifikation besteht aus Vorlesungen zu relevanten Bereichen des privaten Baurechts im Umfang von insgesamt ca. 70 Doppelstunden.

Im Rahmen der Vorlesungen werden drei Klausuren pro Semester angeboten. Zum erfolgreichen Abschluss eines Semesters müssen zwei Klausuren mit mindestens ausreichend bewertet werden.

Die erworbenen Kenntnisse werden durch die Teilnahme an einem Seminar vertieft.

Um den Bezug zur Praxis herstellen zu können, ist ein mindestens einmonatiges Praktikum in einer im privaten Baurecht spezialisierten Kanzlei, der Rechtsabteilung eines entsprechenden Unternehmens oder einem Verband zu absolvieren.

Nach Abschluss der Zusatzqualifikation erhalten die Teilnehmer ein Zertifikat über die erbrachten Leistungen vom Dekan des Fachbereichs.

Informationen über die Zusatzqualifikation – Homepage der Philipps-Universität Marburg

Die Zusatz­qualifikation in weiteren Städten

Die Ausweitung der Zusatzqualifikation

Die Zusatzqualifikation wird an der Philipps Universität Marburg seit über 20 Jahren angeboten. Ziel ist es, Kanzleien und Unternehmen mit dem dringend benötigten Nachwuchs im Bereich des privaten Baurechts zu versorgen.

Da dieser Bedarf mit dem Kurs allein in Marburg nicht ansatzweise gedeckt werden konnte und wiederholt Nachfragen aus anderen Regionen Deutschlands eingingen, wurde zum Wintersemester 2022/23 die Ausweitung in weitere Städte Deutschlands beschlossen.

Als Pilotstädte wurde sich 2022 zunächst für Halle an der Saale und Köln entschieden. Aufgrund des Erfolgs und der positiven Resonanz ist die kontinuierliche Ausweitung in weitere Städte geplant.

Die Veranstaltungen werden in Marburg in Präsenz angeboten und für die Teilnehmer in die anderen Standorte online übertragen.

Zur Anbindung der Studierenden gibt es in den Städten Partnerkanzleien, die für Fragen der Studierenden zur Verfügung stehen und deren Räumlichkeiten die Klausuren unter Aufsicht geschrieben werden.

Und danach? Wie geht es nach der Zusatzqualifikation baurechtlich weiter?

Bauliche Großvorhaben und Projektentwicklungen erfordern spezifische Kenntnisse sowohl in juristischen als auch in vielen angrenzenden Bereichen. Dies liegt an der Komplexität der Bauvorhaben und den unvermeidlichen Störungen der Abläufe.

Der Masterstudiengang Baurecht und Baubegleitung – von der Projektentwicklung bis zur Streitbeilegung – greift diese Schwierigkeiten auf und vermittelt das Wissen über rechtliche Grundlagen der Projektentwicklung sowie der erfolgreichen Baubegleitung. Die Studierenden werden in die Lage versetzt, bauberatend und baubegleitend im gesamten Bereich des Baurechts – einschließlich des Anlagenbaus – tätig zu werden.

Der Masterstudiengang stärkt nicht nur die juristische Kompetenz, sondern bezieht die für die Projektentwicklung relevanten Fachdisziplinen ein und fördert so die Fähigkeit, komplexe Aufgaben auf umfassende und interdisziplinäre Art und Weise zu lösen. Das Studium befähigt dazu, Projekte zu bewerten und von der Planung bis zur Umsetzung ganzheitlich zu betreuen. Es legt die Schwerpunkte dort, wo das klassische Baurecht nicht ausreicht: Planung, Nachträge, Streitbeilegung.

Der deutschlandweit erste berufsbegleitende Masterstudiengang im privaten Baurecht mit dem Abschluss Master of Laws, welcher auf der äußerst erfolgreichen Zusatzqualifikation im privaten Baurecht fußt, wird an der Philipps-Universität Marburg angeboten.

Der besondere Stellenwert zeigt sich auch in der breiten Unterstützung, die die Ankündigung des Vorhabens in der Fachwelt gefunden hat. So wurde der Studiengang bereits in der Planungsphase von den maßgeblichen Institutionen unterstützt (Deutscher Baugerichtstag e. V., ARGE Baurecht, Institut für Baurecht Freiburg im Breisgau e. V., Deutsche Gesellschaft für Baurecht e. V.).