Wie geht es nach der Zusatzqualifikation baurechtlich weiter?

Bauliche Großvorhaben und Projektentwicklungen erfordern spezifische Kenntnisse sowohl in juristischen als auch in vielen angrenzenden Bereichen. Dies liegt an der Komplexität der Bauvorhaben und den unvermeidlichen Störungen der Abläufe.

Der Masterstudiengang Baurecht und Baubegleitung – von der Projektentwicklung bis zur Streitbeilegung – greift diese Schwierigkeiten auf und vermittelt das Wissen über rechtliche Grundlagen der Projektentwicklung sowie der erfolgreichen Baubegleitung. Die Studierenden werden in die Lage versetzt, bauberatend und baubegleitend im gesamten Bereich des Baurechts – einschließlich des Anlagenbaus – tätig zu werden.

Der Masterstudiengang stärkt nicht nur die juristische Kompetenz, sondern bezieht die für die Projektentwicklung relevanten Fachdisziplinen ein und fördert so die Fähigkeit, komplexe Aufgaben auf umfassende und interdisziplinäre Art und Weise zu lösen. Das Studium befähigt dazu, Projekte zu bewerten und von der Planung bis zur Umsetzung ganzheitlich zu betreuen. Es legt die Schwerpunkte dort, wo das klassische Baurecht nicht ausreicht: Planung, Nachträge, Streitbeilegung.

Der deutschlandweit erste berufsbegleitende Masterstudiengang im privaten Baurecht mit dem Abschluss Master of Laws, welcher auf der äußerst erfolgreichen Zusatzqualifikation im privaten Baurecht fußt, wird an der Philipps-Universität Marburg angeboten.

Der besondere Stellenwert zeigt sich auch in der breiten Unterstützung, die die Ankündigung des Vorhabens in der Fachwelt gefunden hat. So wurde der Studiengang bereits in der Planungsphase von den maßgeblichen Institutionen unterstützt (Deutscher Baugerichtstag e. V., ARGE Baurecht, Institut für Baurecht Freiburg im Breisgau e. V., Deutsche Gesellschaft für Baurecht e. V.).