Eine Initiative der Praxis
Der Förderverein entstand aus einer Initiative der Praxis – und nicht zuletzt auch in deren Interesse, um die Zusatzqualifikation im privaten Baurecht zu ermöglichen und dadurch der unzureichenden Ausbildung im privaten Baurecht entgegenzuwirken. Maßgebliche Initiatoren waren dementsprechend mit Herrn RA Dr. h.c. Steffen Kraus und Herrn VRiOLG a.D. Prof. Dr. Klaus Vygen zwei der seinerzeit profiliertesten Baurechtspraktiker Deutschlands.
Aufgaben und Ziele
Der Förderverein unterstützt Forschung und Lehre im privaten Baurecht an der Philipps-Universität Marburg materiell und ideell. Er stellt insbesondere die notwendigen Personalmittel für die Organisation der Zusatzqualifikation und organisiert hierfür aus seiner Mitte Dozenten und Praktikumsstellen. Gleichzeitig bietet er eine Plattform für alle (nicht nur Alumni), die mit den baurechtlichen Aktivitäten in Marburg in Kontakt bleiben wollen.
Vorteile der Mitgliedschaft
Der Förderverein verfolgt mit der Verbesserung der Ausbildung im privaten Baurecht zwar vor allem ein langfristiges und ideelles Ziel; gleichwohl können auch die Vereinsmitglieder davon unmittelbar profitieren.
- Nicht wenige Absolventen der Zusatzqualifikation arbeiten heute – z. B. nach ersten Kontakten im Rahmen eines Praktikums – bereits in Kanzleien oder Unternehmen aus dem Förderverein.
- Stellenangebote der Vereinsmitglieder für „fertige“ Baujuristen, Referendare, Doktoranden oder Praktikanten werden gerne an die Absolventen oder Teilnehmer der Zusatzqualifikation weitergegeben.
- Größter Vorteil der Mitgliedschaft ist daneben die bereits erwähnte Plattformfunktion und der dauerhafte Kontakt mit anderen Baurechtlern und den Alumni.
- Mitglieder werden z. B. zu den jährlichen Workshops im Rahmen der Zertifikatsverleihung eingeladen und sind auch bei den winterlichen Doktorandenseminaren im Kleinwalsertal (Tirol) im Marburger Haus stets herzlich willkommen und als Gesprächspartner sehr geschätzt.
Wer kann Mitglied werden?
Mitglied kann jeder werden, der die Vereinsziele fördern möchte. Neben Alumni sind insbesondere auch Unternehmen der Baubranche und im Baurecht tätige Juristen und Kanzleien herzlich willkommen.
Vereinsmitglieder können natürliche und juristische Personen sowie Personenvereinigungen (z.B. Anwaltssozietäten) werden. Angehörige und Mitarbeiter von Personenvereinigungen und juristischen Personen können auch die Einzelmitgliedschaft erwerben.
Ihr Beitrag zur Nachwuchsförderung im privaten Baurecht
- Juristische Personen und Personenvereinigungen zahlen als Jahresbeitrag € 500,00.
- Natürliche Personen zahlen als Jahresbeitrag € 100,00.
- Absolventen des Studienganges zahlen in den ersten 5 Jahren € 30,00. Der Beitrag wird zum 6 Jahr der Mitgliedschaft auf € 100,00 angepasst.
Die Mitglieder werden eine Zuwendungsbestätigung (Spendenbescheinigung) über ihre Beitragszahlung erhalten.