Verein zur Förderung von
an der Philipps-Universität in Marburg e.V.
Über den Förderverin
Baujuristinnen und Baujuristen in Deutschland kennen alle dieses Bild:
Der junge Jurist als Anwalt, als Richter oder als Mitarbeiter der Rechtsabteilung einer Baufirma hat den ersten schwierigen Baurechtsfall auf dem Tisch. Er quält sich, stöhnt, legt Nachtschichten ein, ist verzweifelt, will den Beruf wechseln.
Nicht wenigen heute anerkannten Baujuristinnen und Baujuristen ist es zu Beginn ihrer Berufszeit ähnlich ergangen. Und weil dies so ist, bedauern wir Baurechtlerinnen und Baurechtler seit Jahrzehnten, dass es an deutschen Universitäten für Juristinnen und Juristen keine Ausbildung im privaten Baurecht gibt.
Seit über 20 Jahren besteht eine Möglichkeit zur Abhilfe:
Der juristische Fachbereich der Philipps-Universität Marburg richtet seit 2004 einen Qualifizierungsstudiengang für privates Baurecht aus. Dazu benötigt er die tatkräftige und finanzielle Unterstützung von Praktikerinnen und Praktiker.
Der Start im Jahr 2004 – die Initiatoren:
Der Fachbereich Rechtswissenschaften der Philipps-Universität in Marburg, vertreten durch Herrn Prof. Dr. Wolfgang Voit,
das Institut für Baurecht Freiburg im Breisgau e.V., vertreten durch den Direktor des Vorstands, Herrn VRiOLG a.D. Prof. Dr. Klaus Vygen† , und
das Netzwerk Bauanwälte, vertreten durch Herrn Rechtsanwalt Steffen Kraus†
haben am 19.03.2004 gemeinsam mit weiteren Baurechtlern einen gemeinnützigen Verein gegründet, der in das Vereinsregister eingetragen wurde und dieses Vorhaben mit Geld- und Sachmitteln, aber auch ideell unterstützt.
Zweck des Vereins
Zweck des Vereins ist die Förderung von Forschung und Lehre im privaten Baurecht an der Philipps-Universität in Marburg durch
- Unterstützung der Forschungs-, Lehr-, Dokumentations-, Publikations-, und Veranstaltungstätigkeit des Fachbereichs Rechtswissenschaft im privaten Baurecht,
- Sammeln und Bereitstellen von Mitteln und Sachleistungen für die Sachmittelausstattung des Fachbereichs Rechtswissenschaften im privaten Baurecht und die wissenschaftliche Arbeit, einschließlich der Arbeit von Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler, in diesem Gebiet,
- Förderung des Studiengangs zum Erwerb der Zusatzqualifikation im privaten Baurecht,
- Unterstützung bei der Durchführung der entsprechenden Lehrveranstaltungen und
- Hilfe für die erforderlichen Praktika.
Die vom Verein geförderte Zusatzqualifikation im Privaten Baurecht
Soviel gebaut wird, soviel wird auch gestritten! Das private Baurecht macht allein 90% der vor deutschen Gerichten verhandelten Werkverträge bzw. ca. 10% aller bei Landgerichten anhängigen Verfahren aus und ist damit eine überaus praxisrelevante Materie.
An den juristischen Fakultäten wird dieses wichtige Rechtsgebiet gleichwohl kaum gelehrt. Aus der Praxis heraus wurde deshalb die Zusatzqualifikation Privates Baurecht an der Philipps-Universität Marburg initiiert, um den dringend benötigten Nachwuchs für bau- und immobilienrechtlich spezialisierte Kanzleien und Unternehmen aus der Bauwirtschaft auszubilden. Das Angebot richtet sich insbesondere sowohl an Studierende als auch an Absolventen und Doktoranden der Rechtswissenschaften.
Die Zusatzqualifikation Privates Baurecht an der Philipps-Universität Marburg beschäftigt sich schwerpunktmäßig mit den praxisrelevanten Problemen des privaten Baurechts unter Berücksichtigung des Architekten-, Ingenieur- und Projektsteuerungsrecht sowie des Vergaberechts, wobei auch auf die internationalen Bezüge dieser Bereiche eingegangen wird.
Der Zusatzqualifikation Privates Baurecht verbessert mit dem Zertifikat die Berufseinstiegschancen der Studierenden in diesem attraktiven Bereich. Die auf drei Semester angelegten Veranstaltungen im Umfang von ca. 70 Doppelstunden können parallel zum Jurastudium besucht werden, richten sich aber auch an Referendare.
Wer kann Mitglied werden?
Mitglied kann jeder werden, der die Vereinsziele fördern möchte. Neben Alumni sind insbesondere auch Unternehmen der Baubranche und im Baurecht tätige Juristen und Kanzleien herzlich willkommen.
Vereinsmitglieder können natürliche und juristische Personen sowie Personenvereinigungen (z.B. Anwaltssozietäten) werden. Angehörige und Mitarbeiter von Personenvereinigungen und juristischen Personen können auch die Einzelmitgliedschaft erwerben.
Ihr Beitrag zur Nachwuchsförderung im privaten Baurecht
- Juristische Personen und Personenvereinigungen zahlen als Jahresbeitrag € 500,00.
- Natürliche Personen zahlen als Jahresbeitrag € 100,00.
- Absolventen des Studienganges zahlen in den ersten 5 Jahren € 30,00. Der Beitrag wird zum 6 Jahr der Mitgliedschaft auf € 100,00 angepasst.
Die Mitglieder erhalten eine Zuwendungsbestätigung (Spendenbescheinigung) über ihre Beitragszahlung.